040 - 819 95 888
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Anwendungsbereich, Entgegenstehende AGB des Kunden
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) und Halt Hamburg, Inhaber: Nishat Arenja, Sorbenstraße 41, 20537 Hamburg, Tel.: 040 - 819 95 888, E-Mail: info@halt-hamburg.de, (nachfolgend „Halt Hamburg“, „wir“ oder „Auftragnehmer“ genannt) geschlossen werden. Diese AGB gelten insbesondere aber nicht ausschließlich für Verträge, welche zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Einrichtung von Halteverbotszonen, Baustellenabsicherung sowie sonstiger Verkehrssicherungsmaßnahmen geschlossen werden.
(2) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Kundenkreis
Unsere Angebote und AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern. „Verbraucher“ im Sinne § 13 Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ im Sinne § 14 BGB ist demgegenüber eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Regelungsgegenstand
Regelungsgegenstand dieser AGB sind insbesondere aber nicht ausschließlich sämtliche Dienstleistungen, die über die von uns betriebenen Internetseiten www.halt-hamburg.de angeboten werden. Hierunter fallen ausdrücklich:
- Die Einrichtung von Halteverbotszonen sowie deren Genehmigung inkl. die Aufstellung und Aufbau der Verkehrszeichen.
- Die Absicherung von Baustellen sowie die Umsetzung verkehrsrechtlicher Sicherungsmaßnahmen gemäß geltender Vorschriften.
Die konkreten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unseren Internetseiten sowie aus dem individuellen Angebot, wobei der Inhalt des individuellen Angebots stets Vorrang hat. Es gilt der jeweils gültige Umfang zum Zeitpunkt der Beauftragung.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss
3.1 Angebot
Ein von uns erstellter Kostenvoranschlag ist stets unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Durch Abgabe einer Bestellung (z. B. online, per E-Mail oder Telefon) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Wir erstellen einen Kostenvoranschlag basierend auf unserer Einschätzung der Umsetzbarkeit, jedoch liegt die endgültige Entscheidung über den tatsächlichen Umfang der Maßnahme bei der Polizei.
3.2 Vertragsschluss
Ein Vertragsschluss kommt zustande durch unsere ausdrückliche Annahme (z. B. per E-Mail) oder durch den Beginn der Dienstleistung (z. B. Antragstellung bei Behörden). Abweichungen bedürfen stets der Schriftform.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich sämtliche für den jeweiligen Auftrag relevanten Informationen (z. B. Ort, Zeitraum, Größe der Zone) vollständig und korrekt anzugeben oder gegebenenfalls unverzüglich zu reklamieren. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig vorzulegen. Bei fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaften oder unvollständig gemachten Angaben haftet der Kunde für resultierende Verzögerungen oder Zusatzkosten.
§ 5 Beantragung von Genehmigungen
5.1 Allgemeines
Die Beantragung von notwendigen behördlichen Genehmigung für Halteverbotszonen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen kann entweder durch den Kunden selbst oder durch Halt Hamburg erfolgen. Die Beantragung von notwendigen behördlichen Genehmigungen erfolgt nach ausdrücklicher Beauftragung des Kunden durch Halt Hamburg, ferner handelt es sich hierbei lediglich um die behördlichen Genehmigungen für die jeweilige Halteverbotszone oder Verkehrssicherungsmaßnahme und nicht für die zugrundeliegende Maßnahme selbst. Halt Hamburg schuldet lediglich die Beantragung entsprechender notwendiger Genehmigungen bei der zuständigen Behörde, nicht jedoch den Erfolg bzw. die Erteilung der Genehmigung. Eine Haftung Halt Hamburgs für mögliche Folgen von Verzögerungen oder Ablehnungen durch die Behörden ist ausgeschlossen.
5.2 Besondere Bedingungen für Fahrbahnmarkierungsarbeiten
(1) Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass die Markierungsflächen zum vereinbarten Zeitpunkt gereinigt und frei von Öl, Fett, Staub oder anderen verkehrsbeeinträchtigenden Stoffen sind. Die Flächen müssen während der gesamten Ausführung der Arbeiten in diesem Zustand gehalten werden.
(2) Die Markierungsflächen müssen frostfrei und trocken sein.
(3) Werden Markierungsarbeiten vom Auftraggeber gewünscht, obwohl die Voraussetzungen gemäß (1) und/oder (2) nicht gegeben sind, übernimmt Halt Hamburg keine Gewährleistung. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass gemäß der „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ im Zeitraum vom 1. November bis einschließlich dem 31. März witterungsbedingt mit Mängeln zu rechnen ist. Erfolgen auf Wunsch des Auftraggebers dennoch Arbeiten in diesem Zeitraum, wird von Halt Hamburg keine Gewährleistung für witterungsbedingte Mängel übernommen.
§ 6 Ausführung durch Dritte, Nichtverfügbarkeit der Leistung
6.1 Ausführung durch Dritte
Halt Hamburg ist berechtigt, die vertragsmäßigen Leistungen teilweise oder auch vollständig durch Dritte zu erfüllen.
6.2 Nichtverfügbarkeit der Leistung
Sollte die Durchführung des Auftrags aufgrund von behördlichen Auflagen teilweise oder vollständig unmöglich (gemäß § 275 BGB) werden, haben wir entsprechend das Recht von dem Vertrag teilweise, sofern eine abgrenzbare Teilleistung möglich und zumutbar ist, oder vollständig zurückzutreten. Im Falle von Lieferengpässen besteht ebenfalls ein vollständiges bzw. teilweises Rücktrittsrecht, eventuelle Vorauszahlungen des Kunden werden im Falle von Lieferengpässen erstattet. Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
§ 7 Preise, Zusatzkosten
7.1 Preise
Alle Preise sind Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7.2 Zusätzliche Kosten
Nach Vertragsschluss sind Preisanpassungen zulässig unter folgenden Umständen:
- Änderungen behördlicher Gebühren oder gesetzlicher Abgaben
- Kundenwünschen, die nach Vertragsschluss zu einem geänderten Leistungsumfang führen
- Mehraufwand aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder kurzfristig geänderter Angaben durch den Kunden
Zudem können folgende zusätzliche Kosten zu Preisanpassungen nach dem Vertragsschluss
führen:
- Unvorhersehbare und von Halt Hamburg nicht zu vertretende Umstände, insbesondere behördliche Zusatzauflagen, kurzfristige gesetzliche Änderungen oder nicht vorhersehbare Lieferengpässe
- Mehraufwand durch Verkehrsüberwachungspflicht insbesondere aber nicht ausschließlich für Kontrollen/Dokumentation z. B. zusätzliche Kontrollfahrten, wiederholte Dokumentationen oder Fotobeweise
- Zuschläge aufgrund von Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mo. – Fr., 07–18 Uhr)
Wird eine Maßnahme (z. B. Halteverbotszone oder Verkehrssicherung) vom Kunden vorzeitig beendet, storniert oder bei der Behörde abgemeldet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift bereits berechneter oder beauftragter Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzung kürzer erfolgt als ursprünglich beantragt oder genehmigt.
7.3 Kontrollfahrten und Verkehrssicherungsüberwachung
Halt Hamburg führt keine regelmäßigen Kontrollfahrten oder Überprüfungen von aufgestellten Verkehrsschildern oder eingerichteten Verkehrssicherungen ohne ausdrückliche Beauftragung durch den Kunden durch. Die Verantwortung für die Einhaltung einer gegebenenfalls bestehenden Verkehrssicherungs- und Kontrollpflicht liegt beim Kunden, sofern keine entsprechende Überwachung ausdrücklich und schriftlich bei Halt Hamburg beauftragt wurde. Etwaige Kontrollfahrten und Überwachungen werden als zusätzliche Leistungen gesondert berechnet.
7.4 Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht
Mit vollständiger Aufstellung der Halteverbotszone oder Verkehrssicherungsmaßnahme geht die Pflicht zur laufenden Kontrolle, Unterhaltung und Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf den Kunden über, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über eine Überwachung durch Halt Hamburg getroffen wurde. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf etwaige gesetzliche Vorgaben oder einschlägige technische Regelwerke (z. B. ZTV-SA, RSA oder behördliche Anordnungen), nach denen regelmäßige – in der Regel tägliche – Kontrollen erforderlich sein können. Der Kunde ist verpflichtet, die aufgestellten Einrichtungen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand, Standfestigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen und zu dokumentieren sowie notwendige Maßnahmen unverzüglich zu veranlassen.
7.5 Abrechnung nach Aufmaß und Leistungsnachweis
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs, insbesondere nach Aufmaß, Einsatzprotokollen, Lieferscheinen, Fotodokumentationen oder vergleichbaren Leistungsnachweisen.
Sofern der Kunde bei der Leistungserbringung nicht anwesend ist oder eine gemeinsame Feststellung nicht erfolgt, ist die durch Halt Hamburg erstellte Leistungsdokumentation maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
§ 8 Zahlung
Zahlungen sind unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, wobei Online-Buchungen auch vorab bezahlt werden können. Der Kunde kommt nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßer Ausführung des Auftrags und Zugang der Rechnung automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Sollte der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB sein, gilt dies nur nach entsprechendem Hinweis auf der Rechnung. Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
§ 9 Aufrechnung, Abtretung
9.1 Aufrechnung
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur dann zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von uns nicht bestritten werden.
9.2 Abtretung
Eine Abtretung (§ 398 BGB) von Forderungen des Kunden uns gegenüber ist nur durch unsere ausdrückliche Zustimmung wirksam. Die Vorschriften des § 345a HGB bleiben unberührt. Forderungen und Ansprüche unsererseits gegenüber Kunden, insbesondere solche aus Vertragsverhältnis, können jederzeit rechtswirksam vollständig oder teilweise an Dritte abgetreten werden.
§ 10 Haftung auf Schadensersatz
10.1 Unbeschränkte Haftung
Halt Hamburg haftet unbeschränkt:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Halt Hamburg beruhen,
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Halt Hamburg beruhen.
10.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern
Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB haftet Halt Hamburg bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist ausgeschlossen.
10.3 Haftung bei Unternehmern
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB haftet Halt Hamburg bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ebenfalls nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf:
- den jeweiligen Auftragswert,
- maximal jedoch auf 50.000,00 EUR je Schadensfall.
Eine weitergehende Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ist ausgeschlossen.
10.4 Haftungsausschlüsse und besondere Haftungsregelungen
Soweit gesetzlich zulässig, wird insbesondere keine Haftung übernommen für:
- Vandalismus, Diebstahl oder mutwillige Beschädigung von Verkehrsschildern oder Verkehrseinrichtungen nach ordnungsgemäßer Aufstellung,
- Verzögerungen oder Ablehnungen durch Behörden, insbesondere bei Genehmigungsverfahren,
- höhere Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien),
- technische Ausfälle oder IT-Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs.
Halt Hamburg schuldet bei der Beantragung behördlicher Genehmigungen lediglich die ordnungsgemäße Antragstellung, nicht jedoch die tatsächliche Erteilung der Genehmigung.
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Abweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, ist eine Haftung für hieraus entstehende Schäden ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
10.5 Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Halt Hamburg.
10.6 Zwingende gesetzliche Haftung
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt, insbesondere:
- Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
- eine etwaige Haftung wegen Übernahme einer Garantie,
- Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
10.7 Verjährung bei Unternehmern
Ansprüche von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Halt Hamburg, Sorbenstraße 41, 20537 Hamburg
E-Mail: info@halt-hamburg.de
Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir alle Zahlungen, abzüglich eines Wertersatzes für bereits erbrachte Leistungen. Bereits begonnene Dienstleistungen (z. B. Beantragung bei Behörden, Aufstellung von Halteverbotsschildern) werden anteilig berechnet. Amtliche Gebühren, die wir im Kundenauftrag entrichtet haben, sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen sollen, und Sie Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt haben.
§ 12 Vertragsbeendigung
Die Beendigung des Vertrages erfolgt durch vollständige Leistungserbringung/Erfüllung der Leistung, Fristablauf, Kündigung. Im Falle von Tod oder Geschäftsunfähigkeit geht der Vertrag auf den Rechtsnachfolger über, sofern die Natur des Vertrages nicht entgegensteht.
§ 13 Sonstige Regelungen
13.1 Annahmeverzug des Kunden
Im Falle eines Annahmeverzugs des Kunden können dadurch entstehende Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
13.2 Überlassene Sachen
Überlassene Materialien und Sachen (z. B. Verkehrszeichen, Absperrmaterialien, Markierungen) sind vom Kunden pfleglich zu behandeln und fristgerecht zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde für die vollständigen Wiederbeschaffungskosten, insbesondere, aber nicht abschließend Material-, Transport-, Einrichtungs- und ggf. Ausfallkosten. Bei Schäden an Dritten (z. B. Fahrzeuge, Personen oder Eigentum), die durch unsachgemäßen Umgang mit den überlassenen Materialien entstehen, haftet der Kunde vollumfänglich. Reparaturen oder Veränderungen am Material sind nur nach vorheriger Zustimmung von Halt Hamburg zulässig. Bei Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte haftet der Kunde, sofern sich die Sachen in seinem Verantwortungsbereich befanden. Zur Überlassung an Dritte bedarf es der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Halt Hamburg.
13.3 Gefahrübergang
Mit vollständiger Aufstellung bzw. Bereitstellung der Verkehrszeichen, Absperrmaterialien oder sonstigen Einrichtungen am vereinbarten Einsatzort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung sowie der Beschädigung oder des Abhandenkommens auf den Kunden über.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch Dritte, Witterungseinflüsse oder sonstige äußere Umstände verursacht wird, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Halt Hamburg beruhen.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO verarbeitet. Details siehe: www.halt-hamburg.de/datenschutz/
§ 15 Gerichtsstand und Rechtswahl
Sämtliche mit Halt Hamburg geschlossene Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.