Halteverbotszonen und Baustellenabsicherung

info@halt-hamburg.de

040 - 819 95 888

Wir über uns!

Das 100%-ig inhabergeführte Unternehmen Halt Hamburg wurde im Jahre 2008 von dem Geschäftsführer und alleinigem Inhaber der Firma, Herrn Nishat Arenja, gegründet.

Der damalige Gesellschafter eines Umzugsunternehmens stellte bei seiner täglichen Arbeit in Hamburgs gefragtesten Gegenden fest, dass der Parkraum in Hamburg recht knapp ist und für Unternehmen, wie Möbelhäuser, Speditionen und Umzugsfirmen ein Problem darstellt.

Seine Neugier und das Interesse brachten ihn dazu, sich näher mit der Materie zu beschäftigen.

Also gab er das Umzugsunternehmen ab und gründete im Jahre 2008 seine eigene Firma, die er halteverbotszone-in-hamburg.de. Ein Dienstleistungsunternehmen, das sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich die Einrichtung von Halteverbotszonen bzw. Halteverbotsschildern übernimmt.

Halt Hamburg - Halteverbotsschilder

Im Jahr 2016 wurde das Inventar der Firma um Absperrmaterial, wie Schrankenschutzgitter (VZ-600), Leitbaken (VZ-605) und div. Verkehrszeichen für die Baustellenabsicherungen/Verkehrssicherung erweitert. Aufgrund der Erweiterung des neuen Firmensegmentes fand auch eine Umfirmierung statt, und halteverbotszone-in-hamburg.de wurde zu Halt Hamburg. Seitdem richtet Halt Hamburg Halteverbotszonen mit den dazugehörigen Halteverbotsschildern und sichert Baustellen mit Absperrgittern und Leitbaken in und um Hamburg ein.

Hamburg ist eine bedeutende Metropole und eine Hafenstadt, die über die Elbe mit der Nordsee verbunden ist. Diese Lage zieht besonders die Menschen von außerhalb nach Hamburg. Durch diese Zuzüge in die Großstadt hilft Halt Hamburg mit der Dienstleistung, dem Aufstellen von Halteverbotsschildern inkl. Einholung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung/Genehmigung seinen Kunden durch den alltäglichen Umzugsstress.

Aufgrund des ständigen Parkraummangels und der dazugehörigen Parkplatzsuchen sind Unternehmen, die Umzüge durchführen, Möbel anliefern oder sogar Handwerker, die Arbeiten an Grundstücken verrichten auf die sogenannten Halteverbotszonen, welche durch die Halteverbotsschilder eingerichtet werden, angewiesen. Die Arbeit dieser Firmen und Privathaushalten wird mit den Halteverbotsschildern deutlich vereinfacht.

Die Mitarbeiter von Halt Hamburg beantragen die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen/Genehmigungen bei dem zuständigen Polizeikommissariat, stellen fristgerecht die Umzugsschilder an die vorgesehene Umzugsadresse und erstellen für sie das Aufstellungsprotokoll.

Halteverbotsschild am Hamburger Hafen – Verkehrsabsicherung

Das Konzept

Da grundsätzlich für jede Arbeitsstelle (Halteverbotszone) wie z. B. Anlieferung, Containerstellung, Filmarbeiten, Sanierungsarbeiten oder Umzug, vorerst eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung/Genehmigung vorliegen muss, bietet Halt Hamburg seinen Kunden diesen Service in seinen Paketen mit an. Ohne diese sind die aufgestellten Umzugsschilder nicht rechtens und dürfen nicht auf dem öffentlichen Grund aufgestellt werden. Haben Sie Ihre Genehmigung bereits eigenständig bei der Polizei eingeholt, so übernimmt Halt Hamburg gerne nur das Aufstellen der Halteverbotsschilder mit dem Paket „halt single“ (VZ 283-10 und VZ 283-20) für Sie. In Straßen, wo eine Restfahrbahnbreite von ca. 3,00 Metern nach Parken des Umzugswagens gegeben ist, reicht i. d. R. eine einseitige Aufstellung der Halteverbotsschilder. In engen Straßen werden dagegen Halteverbotsschilder auf beiden Straßenseiten empfohlen, um den Durchgangsverkehr (Rettungsfahrzeuge) nicht einzuschränken „halt-double“ bzw. „halt-double+“.

Die seit 2016 angebotenen Baustellenabsicherungen/Verkehrssicherungen sind ebenfalls sehr gefragt. In der Baubranche sowie bei den Handwerkern ist die Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung ein klarer Begriff. Jedoch weiß nicht jeder, was man unter dem Begriff Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung versteht.

Viele Privatpersonen, die vor der Aufgabe stehen, einen Parkplatz für eine Containeraufstellung oder die Handwerker für die anstehenden Sanierungsarbeiten freizuhalten, denken oftmals, dass eine Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung automatisch einer Halteverbotszone gleichzustellen ist.

Allerdings reicht nur für den Container oder den Handwerker ein einfaches Halteverbot, mit den Halteverbotsschildern aus. Steht jedoch der Container auf der Fahrbahn, sollte dieser nach den Richtlinien des Regelplanes (RSA 21) abgesichert werden. Diese Absicherung erfolgt durch Absperrgitter (VZ-600) oder auch mit Leitbaken (VZ-605), welche am Anfang und Ende des Containers aufgestellt werden. Zusätzlich werden diese Leitbaken mit Baustellenleuchten nach Vorschrift eingerichtet. Hier ist es wichtig, dass die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet ist.

Stellen Sie eine Preisanfrage für eine Baustelle und Sie erhalten ein Angebot.

Benötigen Sie eine Baustellen- oder Verkehrssicherung?

Absicherung anfragen