Im Jahr 2016 wurde das Inventar der Firma um Absperrmaterial, wie Schrankenschutzgitter (VZ-600), Leitbaken (VZ-605) und div. Verkehrszeichen für die Baustellenabsicherungen/Verkehrssicherung erweitert. Aufgrund der Erweiterung des neuen Firmensegmentes fand auch eine Umfirmierung statt, und halteverbotszone-in-hamburg.de wurde zu Halt Hamburg. Seitdem richtet Halt Hamburg Halteverbotszonen mit den dazugehörigen Halteverbotsschildern und sichert Baustellen mit Absperrgittern und Leitbaken in und um Hamburg ein.
Hamburg ist eine bedeutende Metropole und eine Hafenstadt, die über die Elbe mit der Nordsee verbunden ist. Diese Lage zieht besonders die Menschen von außerhalb nach Hamburg. Durch diese Zuzüge in die Großstadt hilft Halt Hamburg mit der Dienstleistung, dem Aufstellen von Halteverbotsschildern inkl. Einholung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung/Genehmigung seinen Kunden durch den alltäglichen Umzugsstress.
Aufgrund des ständigen Parkraummangels und der dazugehörigen Parkplatzsuchen sind Unternehmen, die Umzüge durchführen, Möbel anliefern oder sogar Handwerker, die Arbeiten an Grundstücken verrichten auf die sogenannten Halteverbotszonen, welche durch die Halteverbotsschilder eingerichtet werden, angewiesen. Die Arbeit dieser Firmen und Privathaushalten wird mit den Halteverbotsschildern deutlich vereinfacht.
Die Mitarbeiter von Halt Hamburg beantragen die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen/Genehmigungen bei dem zuständigen Polizeikommissariat, stellen fristgerecht die Umzugsschilder an die vorgesehene Umzugsadresse und erstellen für sie das Aufstellungsprotokoll.
Die seit 2016 angebotenen Baustellenabsicherungen/Verkehrssicherungen sind ebenfalls sehr gefragt. In der Baubranche sowie bei den Handwerkern ist die Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung ein klarer Begriff. Jedoch weiß nicht jeder, was man unter dem Begriff Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung versteht.
Viele Privatpersonen, die vor der Aufgabe stehen, einen Parkplatz für eine Containeraufstellung oder die Handwerker für die anstehenden Sanierungsarbeiten freizuhalten, denken oftmals, dass eine Baustellenabsicherung/Verkehrssicherung automatisch einer Halteverbotszone gleichzustellen ist.
Allerdings reicht nur für den Container oder den Handwerker ein einfaches Halteverbot, mit den Halteverbotsschildern aus. Steht jedoch der Container auf der Fahrbahn, sollte dieser nach den Richtlinien des Regelplanes (RSA 21) abgesichert werden. Diese Absicherung erfolgt durch Absperrgitter (VZ-600) oder auch mit Leitbaken (VZ-605), welche am Anfang und Ende des Containers aufgestellt werden. Zusätzlich werden diese Leitbaken mit Baustellenleuchten nach Vorschrift eingerichtet. Hier ist es wichtig, dass die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet ist.